Italienischer Gesetzgeber schützt Sternwarten
Zuviel Licht ist nicht gut. Besonders, wenn man sich in einer Sternwarte befindet. Dies wissen auch die Mitglieder des Veroneser Sterngucker-Verbandes Cav. Je mehr „Lichtverschmutzung“, desto weniger Sterne sieht man von der Beobachtungswarte.
Die Veroneser Sternwarte „Angelo Gelodi“ befindet sich in Novezzina auf dem Monte Baldo. Sie zählt sie zu den Beobachtungswarten, die durch ein Regionalgesetz vom 7. August 2009 geschützt sind. Im Gesetzestext dreht sich alles um die „Einschränkung der Lichtverschmutzung, die Energieersparnis im Bereich der Außenbeleuchtung und den Schutz der Umwelt und der Aktivitäten der Sternwarten“.
Bereits im Jahr 1997 hatte der Gesetzgeber erste Richtlinien für die Lichtverschmutzung festgelegt. Flavio Castellani, technischer Direktor des Gelodi, hob hervor, dass das damalige Gesetz Ungenauigkeiten enthielt. Es sei nicht genau festgelegt worden, wie eine der Norm entsprechende Anlage hätte aussehen müssen. Auch sei damals nicht festgelegt worden, auf welche Art und Weise die Sternwarten mit den angrenzenden Gemeinden hätten interagieren müssen.
Mit dem neuen Gesetzestext hat man nun für mehr Klarheit gesorgt. In ihm wird die Bedeutung einiger Sternwarten hervorgehoben, die im Bereich der Forschung tätig sind. Dies ist auch der Fall der Sternwarte Gelodi. Die nicht professionellen Sternwarten sind durch eine zehn Kilometer-Schutzzone geschützt. Die sich in dieser Schutzzone befindlichen Gemeinden müssen sich dem Gesetz anpassen und für die richtigen Lichtquellen sorgen. Auf dem Baldo sind hiervon die Gemeinden Ferrara, Caprino, Brentino Belluno und San Zeno di Montagna betroffen.
Wer mehr über die Sternwarte wissen möchte, dem steht die Home Page www.osservatoriomontebaldo.it zur Verfügung.
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