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Reise- und Sicherheitshinweise für Italien und den Gardasee

Reise- und Sicherheitshinweise für Italien und den Gardasee
Gardasee Zeitung

EINREISE

Aus Ländern der Europäischen Union und damit auch aus Deutschland sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist die Einreise nach Italien grundsätzlich gestattet, jedoch sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen erlaubt, siehe Beschränkungen im Land. Es ist die Vorlage einer Einreiseerklärung und eines negativen PCR- oder Antigen-Tests erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ohne negatives Testergebnis müssen sich Reisende in Quarantäne begeben. Einreisende aus Österreich, die sich in den vorangegangen 14 Tagen länger als 12 Stunden in Österreich aufgehalten haben und ohne dringenden Grund nach Italien einreisen, müssen bis auf weiteres

  • sich über das Einreise-Online-Formular anmelden,
  • einen negativen Antigen- oder PCR-Test mit sich führen,
  • sich einem zweiten Test innerhalb von 48 Stunden unterziehen,
  • sich bei der örtlichen örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) registrieren,
  • sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und
  • sich am Ende der 14-tägigen Quarantäne noch einmal testen lassen.

Durch vorübergehend wieder eingeführte Grenzkontrollen zwischen Deutschland und dem österreichischen Bundesland Tirol kann es zu Staus und Wartezeiten auf der Brennerautobahn in Richtung Norden kommen. Lastkraftwagenfahrer in Richtung Deutschland müssen schon frühzeitig den für die Einreise von Tirol erforderlichen negativen COVID-19-Test (in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache) besitzen und auf Anforderung für die Weiterfahrt zeigen.

BESCHRÄNKUNGEN IM LAND

In ganz Italien bestehen Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit. Es besteht landesweit eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.Es gilt auch bis auf weiteres das Verbot, innerhalb Italiens in andere Regionen zu reisen, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Die Polizeibehörden können daher die Einreise nach Italien untersagen, wenn sich das angegebene Endziel der Reise in einer anderen Region befindet als dort, wo die Einreise stattfindet, und die Reise nicht aus triftigem Grund (Arbeit, Gesundheit, absolute Dringlichkeit oder dauerhafte Rückkehr zu Wohnort/Wohnsitz/Wohnung) erfolgt. Es ist erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen. Folgende ist zu beachten

  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
  • Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland insbesondere bei einem Transit durch ein bzw. dann Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Bei Autoreisen informieren Sie sich über die FAQ des italienischen Außenministeriums u.a. auch in deutscher Sprache zu den Fragen Ortswechsel, Transportwesen und Tourismus.

Für die Einreise in „orange“ und „rote“ Regionen gilt außerdem folgende Einschränkung: „Es ist generell verboten in „orange“ und „rote“ Regionen ein- und auszureisen, außer aus nachgewiesenen beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie wegen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an die eigene Meldeadresse (es muss sich jedoch um eine „dauerhafte“ Rückkehr handeln). Die Durchreise in gelbe Regionen ist in der Regel erlaubt.“

BESONDERHEITEN IN DEN REGIONEN

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln erlassen:

  • Für die Provinz Verona (Veneto) ist ein Onlineformular auszufüllen, das Sie nur auf Italienisch hier finden: ULSS9 Scaligera (Modulo per rientri / compila online), außerdem ist der Negativtest im Anhang per email an folgende Adresse zu schicken: rientro@aulss9.veneto.it
  • Für die Provinz Brescia (Lombardei) ist ein Onlineformular auszufüllen, das Sie hier auf Italienisch und Englisch finden: www.ats-brescia.it/rientri-dall-estero
  • Für die autonome Provinz Trentino ist ein PDF-Formular auf italienisch auszufüllen und zusammen mit einer Ausweiskopie per Email einzureichen: Modulo-rientro-dall-estero

Alle nach Italien einreisenden Personen müssen außerdem während der gesamten Reise ein ordnungsgemäß ausgefülltes Selbsterklärungsformular (englisch) mitführen. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 6. April 2021.

Quellen: Italienische Botschaft in Berlin, Auswärtiges Amt der Bundesregierung, Gardasee.de

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