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Ab Juni ist es möglich in Italien zu reisen, aber mit sehr strengen Regeln

Ab Juni ist es möglich in Italien zu reisen, aber mit sehr strengen Regeln
Gardasee Zeitung

Ab 3. Juni die italienischen Grenzen geöffnet werden. Eine Maßnahme, welche angesichts des bevorstehenden Sommers den Touristenstrom wieder anstossen soll. Im Moment gelten aber leider noch folgende strenge Vorschriften:
– die Einreise nach Italien ist im Moment nur aus nachweisbaren beruflichen Gründen, aus Notwendigkeit, oder aus gesundheitlichen Gründen genehmigt. Erlaubt ist in jedem Fall auch die Heimreise zu seinem Wohnsitz;
– Jeder, der nach Italien mit Flugzeug, per Schiff, Eisenbahn aus den oben geschriebenen Gründen einreist, muss dem Beförderungsunternehmen eine gesetzlich festgelegte Einreiseerklärung mit folgenden Angaben geben: Grund der Reise; Aufenthaltsadresse, wo die gesundheitliche Überwachung und Selbstisolation gemäß Punkt 4 durchgeführt wird und das private Transportmittel, mit dem dorthin gefahren wird; Telefonnummer, auch mobile für Mitteilungen während der Isolation;
– Die Beförderungsunternehmen prüfen vor dem Einsteigen die Unterlagen, messen das Fieber und verhindern das Einsteigen im Falle von Fieber und nicht vollständigen Unterlagen. Sie sind auch zur Anwendung von organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus verpflichtet, sichern die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 m unter den Passagieren und Individualschutzmittel vonseiten der Passagiere und des Bordpersonals;
– Die Personen, die gemäß der obengenannten Modalitäten, nach Italien einreisen, auch wenn sie keine Symptome haben, müssen sich sofort bei der zuständigen Gesundheitsstelle melden und müssen eine 14-tägige gesundheitliche Überwachung und freiwillige Selbstisolation/Quarantänen der genannten Aufenthaltsadresse durchführen. Bei Auftauchen von Covid-Symptomen sind sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle zu melden;
– Falls Personen, die ab dem Ausstiegsort nicht mit privaten Transportmitteln weiterfahren können, wird die zuständige Gesundheitsstelle in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz die Modalität und den Ort für die Selbstisolation festlegen;
– die gleichen Vorschriften gelten auch für Personen, die mit privaten Transportmitteln einreisen, auch wenn keine Symptome vorliegen;
– Im Fall von Durchreise und Kurzaufenthalte, und ausschließlich aus nachweislichen beruflichen Gründen und für einen Zeitraum von nicht über 72 Stunden verlängerbar um weitere 48 Stundenaus spezifischen Gründen kann man analog zu Punkt 4 mit Flugzeug, Schiff, Eisenbahn (Vorlage der entsprechenden Unterlagen) oder mit privatem Transportmittel (sofortige Meldung bei der Gesundheitsstelle nach der Einreise und Abgabe einer Erklärung über Motiv, Aufenthaltsort, Dauer) ohne Selbstisolation einreisen, wobei nach Ablauf der angegebenen Aufenthaltsdauer das Land sofort wieder verlassen werden muss.
Es gibt Unterschiede von Region zu Region: zu beachten ist, dass die Präsidenten der Regionen sowie Bürgermeister der Gemeinde per Erlass die Möglichkeit der Verschärfung einiger Maßnahmen haben. Informationen hierzu sind auf den offiziellen Internetseiten der Regionen und Gemeinden bzw. in der Lokalpresse zu finden.

[In Zusammenarbeit mit Aiti Associazione Italiana Tedeschi in Italia]

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