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In Italien Verpflichtung zum tragen der Maske

In Italien Verpflichtung zum tragen der Maske
Maske

Die Maske ist immer obligatorisch in Innenräumen, außer zu Hause, und im Freien, wenn Sie nicht isoliert sind. Dies wurde durch das Gesetzesdekret festgelegt, das ab dem 8. Oktober 2020 vorschreibt, dass man immer ein Atemschutzgerät bei sich haben muss. Die Maske muss immer in Innenräumen, außer in Privatwohnungen, getragen werden. Auch im Freien muss er immer getragen werden, es sei denn, Sie befinden sich an einem isolierten Ort oder jedenfalls in einem Zustand der Isolation von nicht zusammenlebenden Menschen.Von dieser Verpflichtung sind ausgeschlossen: Personen, die sich sportlich betätigen; Kinder unter sechs Jahren; Personen mit Pathologien oder Behinderungen, die mit dem Gebrauch der Maske unvereinbar sind, und Personen, die, um mit diesen Personen zu interagieren, die gleiche Unverträglichkeit aufweisen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird mit Geldstrafen zwischen 400 und 1.000 Euro geahndet.

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