Vom 1. bis 4. April Schifffahrt vor Malcesine, Limone und Tremosine verboten

Die Küstenwache verbietet die Schifffahrt vor Malcesine, Limone und Tremosine vom 1. bis zum 4. April aufgrund eines Segelwettbewerbs. Das gesperrte Gebiet ist in der Abbildung dargestellt.








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