Gardasee (und Italien), 17. Mai 2026: Kennzeichenpflicht für E-Scooter

Wer am Gardasee mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die neuen Regeln kennen: Ab dem 17. Mai dürfen Elektro-Tretroller in ganz Italien nur noch mit einem offiziellen Kennzeichen genutzt werden. Die Maßnahme ist Teil einer Reform der Straßenverkehrsordnung und zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Neben der Kennzeichenpflicht gelten bereits weitere Vorschriften: Fahrerinnen und Fahrer ab 14 Jahren müssen einen Helm tragen. Zudem sind funktionierende Beleuchtung, Blinker und Bremslichter vorgeschrieben. Auch die Einhaltung der zulässigen Motorleistung wird kontrolliert. E-Scooter dürfen ausschließlich in ausgewiesenen Bereichen abgestellt werden, und bei Dunkelheit ist das Tragen von reflektierender Kleidung verpflichtend.
Mit diesen Maßnahmen wollen die Behörden die Zahl der Unfälle reduzieren und das Bewusstsein dafür schärfen, dass E-Scooter keine Spielzeuge, sondern Verkehrsmittel sind. Die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung tritt hingegen erst am 16. Juli in Kraft. Eine kürzlich beschlossene Fristverlängerung gibt Nutzern damit noch etwas Zeit, sich entsprechend vorzubereiten.








Social Share