Conte unterzeichnet neues Dekret
Wie in ganz Europa sind auch in Italien die Zahlen der Neuinfektionen in den letzten Wochen gestiegen. Am Sonntag, 25. Oktober unterzeichnete Ministerpräsident Giuseppe Conte nun ein neues Dekret, mit dem die Verbreitung des Virus eingedämmt werden soll. Im Dekret sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Sie treten am 26. Oktober in Kraft und bleiben vorerst bis zum 24. November gültig. Im Folgenden die wichtigsten Punkte des Dekrets: Restaurants, Bars, Eisdielen und andere Lokale müssen an Wochentagen, aber auch am Sonntag, um 18 Uhr schließen. Eine Ausnahme bilden die Autobahnraststätten, die geöffnet bleiben. Eine weitere Ausnahme bilden die Hotelrestaurants, die für ihre Hotelgäste einen internen Gaststättenservice anbieten. Gaststättenbetriebe können auch nach 18 Uhr weiterhin einen Delivery-Service anbieten. Nach 18 Uhr ist es untersagt, an öffentlichen Plätzen und Orten Getränke und Speisen zu verzehren. Kinos, Theater, Diskos, Spielhallen und Kasinos bleiben ganz geschlossen. Gleiches gilt für Fitnessstudios, Schwimmbäder und Wellness- und Spa-Zentren. Auch jegliche Feste und Partys sind untersagt. Museen und andere kulturelle Stätten bleiben hingegen geöffnet, natürlich die bereits geltenden Sicherheitsprotokolle respektierend.Auch im Bereich Schule hat sich etwas geändert. An den Oberschulen soll 75 Prozent des Unterrichts in digitaler Form stattfinden, während an den Grund- und Mittelschulen weiterhin Präsenzunterricht vorgesehen ist. Natürlich gilt auch weiterhin die Pflicht, immer eine Schutzmaske mit sich zu führen. Getragen werden muss die Maske in allen geschlossenen Räumlichkeiten (mit Ausnahme privater Wohnungen) sowie im Freien (es sei denn, man befindet sich an einem Ort, an dem kontinuierlich die Isolierung von anderen Personen garantiert ist). Viele Italiener tragen die Maske inzwischen immer, wenn sie sich außer Haus begeben.Von der Maskenpflicht befreit ist man, wenn man sich sportlich betätigt. Auch Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aufgrund von Krankheiten und Behinderungen diese nicht tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
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