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A22 – Brennerautobahn: Winterausrüstungspflicht vom 15. November

A22 – Brennerautobahn: Winterausrüstungspflicht vom 15. November
Catene da neve

 

Falls keine Winterreifen montiert sind, ist das Mitführen von Schneeketten Pflicht. Die Missachtung dieser Vorschrift wird mit Verwaltungsstrafen zwischen 80 und 318 Euro bestraft, und der Fahrzeuglenker wird aufgefordert, ohne die Pflichtausrüstung nicht weiter zu fahren (s. Art. 6, Abs. 4e und Abs. 14). WINTERREIFEN
Die Winterreifen oder thermische Reifen erkennt man an der Reifenflanke mit dem Zeichen M+S. Die offizielle Reifengenehmigung der KFZ-Prüfstelle ist mit dem Zeichen E angezeigt, gefolgt von einer Nummer, die die Seriennummer und das Land angibt, wo die Genehmigung erteilt wurde.Die Pflicht des Mitführens von Schneeketten oder Winterreifen wird durch ein entsprechendes Schild mit Angabe der betroffenen Abschnitte und der Gültigkeitsdauer angezeigt. Diese Vorschrift ist auch ohne Schnee einzuhalten.
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN  IN ÖSTERREICH
Die Winterausrüstungspflicht gilt auch in Österreich. Vom 1. November bis zum 15. April dürfen PKWs und LKWs bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren. Für LKWs über 3,5 t gilt zur selben Zeit Winterreifenpflicht und Mitführpflicht von Schneeketten. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht und die Mitführpflicht von Schneeketten bis zum 15. März (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen). Informationen zum Verkehr und für technische Hilfeleistungen entlang der Brennerautobahn A22 gibt das Benutzerservicezentrum (CAU) rund um die Uhr unter den Telefonnummern +39 0461 980085 oder 800 279940 (kostenfreie Nummer), sowie unter der allgemeinen kostenfreien Nummer (aus Deutschland, Österreich, Holland) 00 800 22022022 (www.a22.it).

 

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