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Ab 6. August ist in Italien der Green Pass gültig

Ab 6. August ist in Italien der Green Pass gültig
Green Pass

 

Vor wenigen Tagen hat der italienische Ministerrat die Einführung des Green Pass bestätigt. Vorgesehen sind neue Regeln für den Zugang zu Orten und Dienstleistungen. Von den Restaurants zu den Museen, von den Schwimmbädern bis zu den Volksfesten: im Folgenden ein Überblick über die Fälle, die für einen Touristen, der sich auf italienischem Hoheitsgebiet aufhält, von Interesse sein könnten. Der Green Pass wird ab dem 6. August in folgenden Fällen benötigt.
• in Gaststätten und Restaurants, sollte man in den Innensälen am Tisch speist
• bei Aufführungen, Events und Sportveranstaltungen: in der weißen und gelben Zone muss man nicht nur den Green Pass vorlegen, sondern man hat – auch im Freien – nur mit vorab zugewiesenen Sitzplätzen und unter Einhaltung des Abstands Zugang
• in Museen und anderen Instituten sowie Kultur- und Ausstellungsorten
• beschränkt auf Indoor-Aktivitäten in Schwimmbädern, Schwimmzentren, Fitnessstudios, bei Mannschaftssportarten, in Wellnesszentren, auch innerhalb von Fremdenverkehrseinrichtungen • bei Volksfesten und Messen, Konferenzen und Kongressen
• in Thermalzentren, Themen- und Vergnügungsparks
• in Kulturzentren, Sozial- und Freizeitzentren, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten

 

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