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Brennerautobahn A22 und Covid-19. Update zu den Diensten

Brennerautobahn A22 und Covid-19. Update zu den Diensten
A22

Wir weisen auf die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit auf dem gesamten italienischem Staatsgebiet gemäß Verordnung des Ministerpräsidenten vom 9. März 2020 hin.

Brennergrenze

Die österreichischen Behörden führen aufgrund des Notstandes wegen des Corona-Virus am Brenner Gesundheitskontrollen durch. Dabei unterliegt der Warenverkehr keinerlei Beschränkungen. Das Bundesland Tirol hat das LKW-Wochenendfahrverbot bis einschließlich 29. März ausgesetzt. Um die Abwicklung der Gesundheitskontrollen für LKW-Fahrer zu beschleunigen, werden die PKWs in Richtung Österreich kurz vor der Grenze auf das ordentliche Straßennetz umgeleitet. Die Brennerautobahngesellschaft erinnert daran, dass sowohl in Italien als auch in Österreich die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt wurde, Ausnahmen gibt es nur für nachgewiesene Notwendigkeiten. Die Autobahnbenutzer sind daher dazu aufgefordert, bereits vor Reiseantritt die Einschränkungen und Verbote zu bedenken.

Die Brennerautobahn bleibt wie gewohnt auf ihrer gesamten Strecke befahrbar

Um jedoch die Bestimmungen der Regierung zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus Covid-19 einzuhalten und die Dienste aufrecht zu erhalten, hat die Gesellschaft eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen in der Personalverwaltung getroffen und den Einsatz der Mitarbeiter eingeschränkt.  Dies wirkt sich nur geringfügig auf die Autobahnbenutzer aus.

  • In den Raststätten werden nur Waren zum Mitnehmen verkauft, die außerhalb der Geschäftslokale verzehrt werden müssen.
  • Der Dienst des Call Centers im Benutzerservicezentrum CAU ist bis auf unbestimmte Zeit ausschließlich unaufschiebbaren Notfällen vorbehalten: für Informationen zum Reiseverkehr und den Dienstleistungen nutzen Sie bitte diese Link.
  • An den Mautstellen empfehlen wir hingegen, die automatischen Kassen zu benutzen und gegebenenfalls über die Fernwartung Hilfe und Unterstützung anzufordern.
  • Ab dem 1. April 2020 können sich Autobahnbenutzer nach Terminvereinbarung unter den folgenden Nummern 0461 212728 0461 212405 oder schriftlich unter den folgenden E-Mail-Adressen centro.servizi.tn@autobrennero.it oder centro.servizi.affi@autobrennero.it für die wichtigsten Vorgänge im Zusammenhang mit den Mautzahlungssystemen an die Brennerautobahn-Servicezentren wenden.
  • Das Büro für Sondertransporte in Trient Nord bleibt hingegen geöffnet, der Zutritt ist jedoch nur jeweils einer Person erlaubt.

Brennerautobahn danken für das Verständnis und wünschen Ihnen eine gute Fahrt.

Mautbefreiung für Mitarbeiter im Gesundheitswesen

Vom 3. April bis zum 31. Mai, die Mitarbeiter im Gesundheitswesen und von Freiwilligenorganisationen im Kampf gegen das Coronavirus sind entsprechend den vereinbarten Bestimmungen mit dem Verband der italienischen Betreiber mautpflichtiger Autobahnen Aiscat und im Einvernehmen mit dem Transport- und Infrastrukturministerium für die Zeit des Covid-19-Notstandes von den Mautgebühren entlang der A22 befreit. Betroffene Mitarbeiter und Vereinigungen können die Mautbefreiung mithilfe der untenstehenden Formulare beantragen. Wer ein Telepass-Gerät benutzt, braucht für die Mautbefreiung lediglich die Eigenerklärung an agevolazionecovid19@aiscat.it  zu senden. Wer kein Telepass-Gerät benutzt, muss hingegen an der Autobahnausfahrt angeben, ein Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder eine Freiwilligenorganisation zu sein, erhält eine Erklärung über die NIchtbezahlung der Maut und kann alle zwei Wochen die Gebühren mit dem entsprechenden Formular an agevolazionecovid19@aiscat.it aufheben lassen.

INFO: https://www.autobrennero.it/de/auf-der-reise/mautgebuhr/ermassigungen

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