Norditalien in der roten Zone ab Montag, 15. März
Es ist verboten, sich in und aus den Gebieten in der roten Zone zu bewegen, es ist nicht erlaubt, die Grenzen ihrer Gemeinde zu überschreiten, außer für Reisen für die Arbeit, Situationen der Notwendigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Es ist immer erlaubt, in ihre Häuser zurückzukehren. Schulen und Geschäfte sind geschlossen, außer: Supermärkte und alle Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Parapharmazie, Kräutergeschäfte, Tabakläden, Benzingeschäfte, Seifen- und Waschmittelgeschäfte, Elektronik-, Haushaltsgeräte-, Computer- und Telefonläden, Buchläden, Zeitungskioske, Schreibwarengeschäfte, Kinder- und Babygeschäfte, Parfümerien, Wäschegeschäfte, Sportartikelgeschäfte, Kfz-Geschäfte, Motorräder und deren Teile und Zubehör, Blumenläden, Gärtnereien und Geschäfte für Garten- und Landwirtschaftsbedarf, Optiker, Fotografen, Wäschereien, Eisenwarengeschäfte, Geschäfte für Farben und Baustoffe, Geschäfte für Hygiene-, Medizin- und Orthopädiebedarf, Geschäfte für Beleuchtung und Sicherheitssysteme, Geschäfte für Haustierbedarf, Geschäfte für Bestattungs- und Friedhofsbedarf.Geschlossene Märkte, ausgenommen die Aktivitäten von Lebensmitteln, landwirtschaftlichen Produkten und Gartenbau. Friseure und Kosmetikerinnen geschlossen. Werden Gastronomiebetriebe (Bars, Kneipen, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien) ausgesetzt. Erlaubt die Lieferung nach Hause. Erlaubt ist die Mitnahme in Restaurants bis 22 Uhr, in Bars und Clubs bis 18 Uhr. Der Konsum in Bars und Restaurants oder in deren Nähe ist grundsätzlich verboten. Die Gastronomie in den Hotels bleibt geöffnet, beschränkt auf die Kunden, die dort übernachten. Es ist erlaubt, individuelle körperliche Aktivitäten in der Nähe der eigenen Wohnung durchzuführen, solange der Abstand zu jeder Person mindestens 1 m beträgt und die Verwendung von Atemschutzgeräten vorgeschrieben ist. Es ist auch erlaubt, sportliche Aktivitäten durchzuführen, jedoch im Freien und individuell.Ausstellungen sind ausgesetzt. Museen und Kulturinstitute sind geschlossen. Für die Öffentlichkeit zugängliche Vorführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Clubs oder ähnlichen Räumlichkeiten werden ausgesetzt. Aufführungen im Außenbereich werden ebenfalls ausgesetzt. Die Kinos und Theater werden am 27. März nicht wieder öffnen, wo dies geplant war. Es ist ratsam, die Anwesenheit des Personals an Arbeitsplätzen (sowohl öffentlich als auch privat) zu begrenzen, um nur die Tätigkeiten zu gewährleisten, die als unumkehrbar gelten und eine solche Anwesenheit unbedingt erfordern. Es wird möglich sein, innerhalb der eigenen Region einmal pro Tag in eine Privatwohnung zu fahren, und zwar für maximal 2 Personen (Minderjährige, Behinderte und nicht-selbstständige Personen sind von der Zählung ausgeschlossen).
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